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   BFH, 12.05.1993 - XI R 59/90   

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https://dejure.org/1993,12911
BFH, 12.05.1993 - XI R 59/90 (https://dejure.org/1993,12911)
BFH, Entscheidung vom 12.05.1993 - XI R 59/90 (https://dejure.org/1993,12911)
BFH, Entscheidung vom 12. Mai 1993 - XI R 59/90 (https://dejure.org/1993,12911)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Unternehmereigenschaft in einem Besteuerungszeitraum in dem vorbereitende Maßnahmen ergriffen wurden, aufgrund derer in einem späteren Besteuerungszeitraum unternehmerischen Tätigkeiten ausgeübt werden konnte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 276
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 21.07.1988 - V R 87/83

    Vorsteuerabzug und Vorsteueraufteilung, wenn die mit Umsatzsteuer belasteten

    Auszug aus BFH, 12.05.1993 - XI R 59/90
    Der Vorsteuerabzug sei zu versagen, weil der Kläger Umsätze, die Anhalt für die nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Juli 1988 V R 87/83 (BFHE 155, 177, BStBl II 1989, 60) geforderte Zuordnung böten, nicht getätigt habe.

    Maßgebend ist, ob der in Ausgangsleistungen nicht eingegangene Vorbezug aufgrund von Kostenzurechnungsgesichtspunkten bestimmten - steuerpflichtigen - Umsätzen zugeordnet werden kann (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 155, 177, BStBl II 1989, 60).

  • BFH, 22.06.1989 - V R 37/84

    1. Der Annahme eines Leistungsaustausches steht nicht entgegen, daß sich die

    Auszug aus BFH, 12.05.1993 - XI R 59/90
    In die Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen für die Unternehmertätigkeit eines Steuerpflichtigen sind auch die tatsächlichen Verhältnisse in den Zeiträumen vor und nach dem jeweiligen Besteuerungszeitraum einzubeziehen; denn die Beschränkung auf die tatsächlichen Verhältnisse des jeweiligen Besteuerungszeitraums würde dem Wesen der unternehmerischen Tätigkeit als einer auf Dauer berechneten Tätigkeit nicht gerecht (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juni 1989 V R 37/84, BFHE 158, 144, BStBl II 1989, 913).
  • BFH, 06.05.1993 - V R 45/88

    Kein Vorsteuerabzug bei erfolglosen Vorbereitungshandlungen für eine

    Auszug aus BFH, 12.05.1993 - XI R 59/90
    Die zum Vorsteuerabzug berechtigende Unternehmereigenschaft wird aber erst dadurch erworben, daß nachhaltig Leistungen gegen Entgelt erbracht werden (BFH-Urteile vom 19. Mai 1988 V R 115/83, BFHE 154, 173, BStBl II 1988, 916; vom 28. September 1988 X R 6/82, BFHE 155, 204, BStBl II 1989, 122, und vom 6. Mai 1993 V R 45/88, BFHE 171, 138, BStBl II 1993, 564).
  • BFH, 26.02.1987 - V R 1/79

    1. Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug richtet sich nach der tatsächlichen und

    Auszug aus BFH, 12.05.1993 - XI R 59/90
    Der Vorsteuerabzugsanspruch entsteht materiell-rechtlich abschließend mit Ablauf des Besteuerungszeitraums nur hinsichtlich der umsatzbezogenen Merkmale des § 15 Abs. 1 UStG 1980 - Leistungsbezug und Rechnung mit Steuerausweis - (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 V R 1/79, BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521).
  • BFH, 19.05.1988 - V R 115/83

    1. Unternehmereigenschaft setzt Leistungen gegen Entgelt voraus 2. Zum

    Auszug aus BFH, 12.05.1993 - XI R 59/90
    Die zum Vorsteuerabzug berechtigende Unternehmereigenschaft wird aber erst dadurch erworben, daß nachhaltig Leistungen gegen Entgelt erbracht werden (BFH-Urteile vom 19. Mai 1988 V R 115/83, BFHE 154, 173, BStBl II 1988, 916; vom 28. September 1988 X R 6/82, BFHE 155, 204, BStBl II 1989, 122, und vom 6. Mai 1993 V R 45/88, BFHE 171, 138, BStBl II 1993, 564).
  • BFH, 30.11.1989 - V R 85/84

    Kein Vorsteuerabzug aus vergeblichen Planungskosten eines Altersheimes

    Auszug aus BFH, 12.05.1993 - XI R 59/90
    Für den Fall, daß aufgrund der - im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegenden - Würdigung durch das FG dem Kläger die Unternehmereigenschaft bereits im Streitjahr 1986 zukam, weist der Senat auf das BFH-Urteil vom 30. November 1989 V R 85/84 (BFHE 159, 272, BStBl II 1990, 345) hin.
  • BFH, 28.09.1988 - X R 6/82

    Personenhandelsgesellschaft ist, soweit sie an anderen Gesellschaften beteiligt

    Auszug aus BFH, 12.05.1993 - XI R 59/90
    Die zum Vorsteuerabzug berechtigende Unternehmereigenschaft wird aber erst dadurch erworben, daß nachhaltig Leistungen gegen Entgelt erbracht werden (BFH-Urteile vom 19. Mai 1988 V R 115/83, BFHE 154, 173, BStBl II 1988, 916; vom 28. September 1988 X R 6/82, BFHE 155, 204, BStBl II 1989, 122, und vom 6. Mai 1993 V R 45/88, BFHE 171, 138, BStBl II 1993, 564).
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